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Versickerung von Niederschlagswasser

Eine naturnahe Bewirtschaftung von Regenwasser unterstützt die Neubildung von Grundwasser und hilft, Überschwemmung und Kanalüberlastungen zu vermeiden. Daher entsiegeln sowohl private Haushalte als auch gewerbliche Unternehmen seit einigen Jahren ihre Flächen und lassen vermehrt Niederschlagswasser versickern – eine Entwicklung, die auch die Stadtentwässerung Peine (SEP) aus den genannten Gründen grundsätzlich unterstützt.

 

Es gibt folgende Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser:

 

  • Flächenversickerung
  • Muldenversickerung
  • Rigolen-/Rohrversickerung
  • Mulden-/Rohrversickerung
  • Schachtversickerung

 

Bei der Wahl des Versickerungssystems spielt nicht nur die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, sondern auch der Grundwasserstand und die Herkunft des Niederschlagswassers eine entscheidende Rolle. So darf das Niederschlagswasser von Zufahrten, Pkw-Parkplätzen und Garageneinfahrten nur über eine sogenannte „belebte Bodenzone“ versickert werden. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Oberboden, der reich an Humus ist.

 

Folgende Abstände müssen Sie beim Bau einer Versickerungsanlage einhalten:

 

  • 3 Meter zur Grundstücksgrenze
  • 6 Meter zum nächsten unterkellerten Gebäude oder 1,5 x Aushubtiefe
  • 10 Meter zur Versickerungsanlage

 

Folgende Flächenbeläge erkennen wir als versickerungsfähig an:

 

Als versickerungsfähig akzeptiert die SEP nur einen Rasengitterstein, Schotterrasen oder grobkörnigen Kiesbelag. Drainpflaster oder Pflaster mit hohem Fugenteil gelten nach dem Regelwerk DWA-A 138 als nicht dauerhaft versickerungsfähig und werden von der SEP nicht anerkannt. Grund ist die Tatsache, dass die Durchlässigkeit solcher Pflaster mit der Zeit abnimmt.

Hinweis für Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe und Gewerbegrundstücke:

Wenn Sie eine unterirdische Versickerungsanlage planen, müssen Sie vor der Antragstellung auf » Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der zentralen Niederschlagswasseranlage eine Einleitungserlaubnis des Landkreises Peine als Untere Wasserbehörde einholen. Die Adresse: Burgstraße 1, 31224 Peine. Die Behörde prüft im Einzelfall, welche unbelasteten Flächen versickert werden können und welche Flächen der Betriebsstätte aufgrund ihrer Nutzung dafür nicht geeignet sind. Eine Einleiterlaubnis ist Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der zentralen Niederschlagswasseranlage für Gewerbe oder landwirtschaftliche Betriebe.

Anträge und Formulare

Einfach und bequem.

Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.

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