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Befreiungsantrag
Wenn Sie eine Regenwasserversickerungsanlage betreiben wollen, können Sie sich mithilfe des » Antrages auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der zentralen Niederschlagswasseranlage ganz oder teilweise von der Pflicht zur Regenwasserableitung entbinden lassen und so Abwassergebühren sparen.
Den Antrag reichen Sie bitte zusammen mit einem Lageplan in 2-facher Ausfertigung ein. Aus dem Lageplan muss klar hervorgehen, von welchen Flächen, auf welche Art und an welchem Ort das Niederschlagswasser versickert werden soll.
Nachdem die Befreiung ganz oder teilweise erteilt worden ist, müssen Sie als Grundstückseigentümer oder Bauherr sicherstellen, dass kein Regenwasser mehr von den befreiten Flächen in die Kanalisation gelangt. Außerdem sind Sie verpflichtet, eine » Meldung Fertigstellung der Versickerungsanlage einzureichen, sobald die Anlage errichtet ist.
Hinweis: Bei Gewerbegrundstücken und landwirtschaftlichen Betrieben ist zusätzlich eine Einleitungserlaubnis des Landkreises Peine als Untere Wasserbehörde beizufügen. Die Adresse lautet: Burgstraße 1, 31224 Peine. Hiervon ausgenommen ist eine geplante Flächenversickerung.
Anträge und Formulare
Einfach und bequem.
Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.
Störungshotline
0800 4646-444