Sie nutzen eine veraltete Browserversion. Damit Ihnen alle Informationen unserer Homepage uneingeschränkt und in nutzerfreundlicher Darstellung zugänglich sind, empfehlen wir Ihnen, die aktuelle Browserversion herunterzulassen.
Liste anerkannter Fachbetriebe
Welche Unternehmen kann ich mit einer Kamerainspektion der Entwässerungsleitungen beauftragen?
Welche Unternehmen kann ich mit einer Kamerainspektion der Entwässerungsleitungen beauftragen? Die Stadt Peine akzeptiert ausschließlich Unternehmen, die den Nachweis erbracht haben, dass sie über das erforderliche Fachwissen, die Gerätschaften und entsprechende Erfahrungen bei der Inspektion von Abwasserleitungen verfügen. Diese Unternehmen werden auf einer Liste geführt. Sie können diese Liste bei der Stadtentwässerung Peine (SEP) anfordern oder aus dem » Internet herunterladen.
Warum muss ich bei Haustürgeschäften mit Kanaluntersuchungen vorsichtig sein?
Es gibt leider auch in diesem Bereich zahlreiche „schwarze Schafe“, die Grundstückseigentümer an der Haustür ansprechen und eine Kamerainspektion der Abwasserleitungen zu einem sehr niedrigen Preis anbieten. Bei der Inspektion werden in der Regel Mängel gefunden oder erfunden, für deren Beseitigung dann häufig völlig überzogene Honorare verlangt werden.
Was sind zugelassene Fachbetriebe für die Herstellung von Anschlusskanälen und Anlagen zur Grundstücksentwässerung?
Diese Unternehmen haben gegenüber der Stadt und der SEP den Nachweis erbracht, dass sie abhängig vom Zulassungsbereich in der Lage sind, Anschlusskanäle und Anlagen zur Grundstücksentwässerung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Sie sind der Stadt und der SEP in der Regel hinlänglich bekannt. Andere Unternehmen sind verpflichtet, vor Baubeginn einen Eignungsnachweis gegenüber der Stadt und der SEP für die Herstellung von Grundstücksanschlusskanälen vorzulegen. Alle Arbeiten der fachkundigen Unternehmen müssen Sie nach Fertigstellung von der Stadt und der SEP abnehmen lassen.
Anträge und Formulare
Einfach und bequem.
Für Ihre Vorhaben als Bauherr oder Grundstückseigentümer finden Sie alle relevanten Anträge und Formulare in unserem Download-Bereich. Für Rückfragen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren unter 05171 46-0.
Störungshotline
0800 4646-444